Sofortprogramme der Bundesregierung und des Landes Hessen im Überblick Stand 20.03.2020

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, errichtet die Bundesregierung einen Schutzschild in unbegrenzter Höhe. Das Hilfsprogramm hat vier Säulen:

  • flexibleres Kurzarbeitergeld: Die Hürden für Kurzarbeitergeld sind gesenkt worden.
  • Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen: Firmen können Steuern stunden lassen und Vorauszahlungen für das laufende Jahr senken oder aussetzen.
  • Milliarden-Hilfsprogramme: Mehr Firmen sollen zinsgünstige Kredite erhalten, der Zugang zu Bürgschaften für Darlehen wird erleichtert. Firmen, die Zahlungsprobleme haben und nicht ohne Weiteres an Förderprogramme kommen, sollen gesondert gefördert werden.
  • Stärkung des Europäischen Zusammenhalts: Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für ein koordiniertes Vorgehen einsetzen.

 

Welche Erleichterungen gibt es beim Kurzarbeitergeld?

Unternehmen erhalten das Kurzarbeitergeld jetzt unter erleichterten Voraussetzungen. Als Firmenchef können Sie es rückwirkend zum 1. März beantragen.

 

Ist der Antrag bewilligt, funktioniert das Kurzarbeitergeld so: Ein Firmenchef schickt einen Mitarbeiter nach Hause, weil es im Betrieb nicht genug zu tun gibt. Der Arbeitgeber spart dadurch Lohnkosten, also bares Geld. Damit der Verdienstausfall beim Arbeitnehmer aber nicht zu groß ist, gleicht die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent, bei Vätern und Müttern 67 Prozent, des entgangenen Netto-Einkommens wieder aus.

Ein Beispiel:

Eine Angestellte ohne Kinder, die bei einem großen Autobauer arbeitet, verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Netto bleiben ihr davon 1.938 Euro. Wegen des Coronavirus fährt ihr Betrieb jetzt die Produktion herunter und streicht die Hälfte der Arbeitszeit. Der Bruttolohn der Mitarbeiterin schrumpft dadurch auf 1.500 Euro, auf ihrem Konto landen damit netto 1.129 Euro. Sie hat also einen Nettoverdienstausfall von 809 Euro. 60 Prozent dieses Verlustes gleicht die Arbeitsagentur im Rahmen des Kurzarbeitergeldes aus. Sie überweist ihr also 485 Euro, sodass sie netto über ein monatliches Einkommen von 1.614 Euro verfügt.

 

Welche Erleichterungen gibt es bei der Steuer?

Erleichtert wird zudem die Stundung von Steuerzahlungen. Das Finanzamt kann auch die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für Unternehmen auf null setzen. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge sollen die örtlichen Finanzämter im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichten.

Wichtig dabei: Als Unternehmer oder Selbstständiger müssen Sie dem Finanzamt glaubhaft belegen, dass die Ursache Ihrer finanziellen Engpässe die Corona-Krise ist. Wenn Sie als Selbstständige etwa eine Praxis für Physiotherapie betreiben und Ihre Patienten aus Gründen des sozialen Distanzierens nicht mehr kommen, sollten Sie diese Umsatzausfälle für das Finanzamt dokumentieren.

 

Welche Kredite und Bürgschaften gibt es?

Kredite und Bürgschaften in unbegrenzter Höhe – das bietet die Bundesregierung Firmen, um die Corona-Krise zu überstehen. Vergeben werden die Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die staatliche Förderbank ist damit einer der wichtigsten Anlaufstellen in der Bekämpfung der Corona-Krise. Wichtig: Auch Solo-Selbstständige können einen Corona-Krisen-Kredit bei der KfW beantragen.

 

Wie lange dauert der Antrag?

Die KfW muss grundsätzlich jeden Antrag einzeln prüfen, den Unternehmer in der Not stellen – auch in der Corona-Krise. Es kann also ein paar Tage dauern, bis das Geld fließt. Um einen Überbrückungskredit von der KfW zu bekommen, müssen sich Unternehmen an ihre jeweilige Hausbank wenden oder an eine Förderbank in den Bundesländern – siehe Hessen – WI-Bank.

 

An wen muss ich mich als Unternehmer wenden?

Es gibt keine Filiale der KfW, Ansprechpartner ist Ihre Hausbank oder eine Förderbank des jeweiligen Bundeslandes. Die Haus- oder Förderbank schüttet das Geld aus und bekommt es anschließend von der KfW zurück. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen einen Antrag auf einen Kredit stellen. Allerdings unterscheiden sich die Förderprogramme der KfW – etwa nach Existenzdauer der Unternehmen. 

 

Welche Bedingungen sind an die Kredite geknüpft? 

Die Darlehen für Unternehmen in Not werden für bis zu 80 Prozent von der KfW garantiert. Das heißt, Selbstständige, Kleinunternehmer und Handwerker können dadurch an anderer Stelle einen zusätzlichen Kredit aufnehmen, beispielsweise einen zweiten Dispokredit. Damit können sie laufende Grundausgaben wie Mieten und laufende Kosten während der Pandemie begleichen oder neue Aufträge vorfinanzieren. 

 

Welche Erleichterungen gibt es bei Bürgschaftsbanken?

Um leichter an Kredite bei herkömmlichen Banken zu kommen, sollen Kleinunternehmer, Mittelständler und Freiberufler in der Corona-Krise auch von Erleichterungen bei den Bürgschaftsbanken profitieren.

Damit sind spezielle Banken gemeint, die für einen Kreditnehmer bürgen – sie springen also im Falle eines Kreditausfalls ein. In der Corona-Krise hat der Bund jetzt die Obergrenze für diese Bürgschaften von bisher 1,24 Millionen Euro auf 2,5 Millionen verdoppelt. Ziel ist es, den Unternehmen so den Zugang zu größeren Krediten zu erleichtern.

Ansprechpartner: Für Sie als Unternehmer sind das die Hausbanken, die sich an die KfW Förderbank wenden. Über die Hotline der KfW können Sie sich auch direkt bei der Förderbank informieren: 0800 / 539 9001. 

 

Zuschüsse Kleinstfirmen

Kleine Firmen erhalten in der Corona-Krise Mittel von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro.

Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Corona-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor.

Der Gesetzentwurf soll kommenden Montag (23.03.20) vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Noch in derselben Woche sollen die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats das Gesetz beschließen.

Dem Entwurf zufolge soll es für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro, wenn die Firma bis zu zehn Beschäftigten hat.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Zurückzahlen müssen die Empfänger das Geld also nicht. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden.

 

Maßnahmen des Landes Hessen

Das Land Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Es werde zu diesem Zweck einen Nachtragshaushalt geben. Das Land will den Garantie- und Bürgschaftsrahmen um 3,5 auf fünf Milliarden Euro erhöhen. Zudem gebe Hessen Unternehmen vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstattet werden können. 

Kredite und Bürgschaften: Das Land will den Garantie- und Bürgschaftsrahmen für Kredite von betroffenen Unternehmen auf fünf Milliarden Euro erhöhen. 

Um finanzielle Engpässe zu überbrücken, bietet zudem die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) diverse Förderkredite. Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 25 Mitarbeiter und fünf Millionen Euro Jahresumsatz) und Freiberufler können in einem ersten Schritt zwischen 25.000 und 150.000 Euro Darlehen erhalten.

Die Darlehen für Sie als von der Corona-Krise betroffenen Unternehmer werden von der Hausbank anschließend noch einmal um mindestens die Hälfte des Betrages aufgestockt. Dafür sind keinerlei Sicherheiten notwendig. 

 

Nachfolgend der Link über den Sie weitere Detailinformationen leicht abfragen können

www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918

 

Anmerkung: Der zurzeit dort dargestellte Kredit erscheint mir im Moment wenig interessant, da er zu starr und zu teuer ist. Im Einzelfall kann er allerdings zu den Bedürfnissen eines Unternehmens passen.

Die Bürgschaftsbanken bieten betroffenen Unternehmen 80-prozentige Ausfallbürgschaften von bis zu 1,25 Millionen Euro Bürgschaftsvolumen bei mangelnden Sicherheiten. Es gibt auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro. Diese sind jedoch nur mit 60 Prozent von der Bank besichert

22.03.2020